Vorlesung und Klausur
Wintersemester 2015/16

Baustoffkunde 2

Zeit und Ort

Blockveranstaltung im Februar 2016

Erstes Treffen Dienstag, 16.02.2016, 12:35 Uhr

Hörsaal L 301/93

Lehrende

Prof. Christoph Kuhn

Dipl.-Ing. Thorsten Burgmer (Koordination)

Voraussetzungen / Zielgruppe

Bachelorstudierende

Inhalt

Vorlesungen und KlausurBlockveranstaltung vom 16.-18.02.2016

Klausurtermin: Fr. 19.02.2016

Diese Lehrveranstaltung ist Teil des Moduls 334 und wird zusammen mit dem Modul „Gebäudetechnologie“ FG Entwerfen und Gebäudetechnologie angeboten.

Termine

Di 16.02.2016 (Ort: Hörsaal L301/93)

12:35 – 14:15 Uhr: VL 08 – Metalle

17:10 – 18:50 Uhr: VL 09 – Bitumen und Kleben

Mi 17.02.2016 (Ort: Hörsaal L301/93)

08:55 – 10:35 Uhr: VL 10 – Dämmen und Dichten

11:40 – 13:20 Uhr: VL 11 – Glas (Hörsaal L301/91)

15:20 – 17:00 Uhr: VL 12 – Kunststoffe

Do 18.02.2016 (Ort: Hörsaal L301/93)

12:35 – 14:15 Uhr: VL 13 – Beschichtungen

15:20 – 17:00 Uhr: VL 14 – Material und Architektur

Fr 19.02.2016 (Ort: Hörsaal L301/93)

Beginn: 09:00 Uhr Nachschreibetermin der Klausur Bauphysik

Der Baustoffkundeteil (BSK 1/Modul 324) der Klausur beginnt um 11:30 Uhr.

Fr 19.02.2016 (Ort: Hörsaal L 301/93) Klausur Baustoffkunde 2 (Modul 334)

Beginn: 14:00 Uhr

Anerkennung Fremdleistungen

Für alle Studierenden, die bereits Lehrveranstaltungen der Baustoffkunde an anderen Hochschulen besucht und abgeschlossen haben und sich diese nun bei uns anerkennen lassen wollen, bieten wir ab sofort einmal im Semester einen Termin zur Prüfung Ihrer jeweiligen Unterlagen an. Bitte melden Sie sich vorab für die Teilnahme an diesem Termin per E-Mail (burgmer@enb.tu-darmstadt.de) an. Bitte bringen Sie zum Termin unterschriebene oder gestempelte Originalbescheinigungen mit, aus denen die Inhalte der Lehrveranstaltung, die Anzahl der CP sowie Ihre Note(n) hervorgehen. Ohne diese Unterlagen können wir leider keine Leistungen anerkennen.

Der nächste Anerkennungstermin ist Mittwoch, der 20.01.2016, um 10:00 Uhr.

Organisatorisches (Studienordnung 2013)

Modul 324

Zur Anerkennung des Moduls 324 müssen Sie in den Klausuren Baustoffkunde 1 und Bauphysik zusammen mindestens 50% der maximalen Punktzahl erreichen, wobei die Bauphysik zu 2/3 und die Baustoffkunde zu 1/3 gewichtet in die Bewertung eingehen. Zusätzlich müssen sie in den beiden Teilen jeweils mindestens 40% der maximalen Punktzahl erreichen, d.h. man kann ggf. bis zu einer bestimmten Grenze fehlende Punkte in der einen Klausur durch Punkte in der anderen Klausur kompensieren. Wer aus der Studienordnung 2010 in die Studienordnung 2013 gewechselt ist und einen der beiden Teile in einem vergangenen Semester bestanden hat, muss nun in dem noch zu absolvierenden Teil mindestens 50% der maximalen Punktzahl erreichen.

Modul 334

Das Modul 334 wird in Kooperation der Fachgebiete Entwerfen und Gebäudetechnologie (egt) sowie Entwerfen und Nachhaltiges Bauen (ENB) angeboten. Die jeweiligen Fachgebiete führen Ihre Lehrveranstaltungen allerdings unabhängig voneinander durch. Das Themenfeld Gebäudetechnologie wird am Ende des Semesters in Form einer mündlichen Prüfung abgeschlossen, die Baustoffkunde in Form einer Klausur. Um das Modul 334 abzuschließen müssen beide Prüfungen bestanden werden. Die Gesamtnote des Moduls 334 wird aus den jeweiligen Einzelnoten errechnet. Die Themen Gebäudetechnologie und Baustoffkunde werden hierbei im Verhältnis 2:1 berücksichtigt.

Organisatorisches (Studienordnung 2010)

Wer nach der Studienordnung 2010 studiert, muss beide Klausuren (Baustoffkunde 1 und 2), die an separaten Terminen angeboten werden, mitschreiben und in beiden Teilen zusammen mindestens 50 % der maximal möglichen Punktzahl erreichen. Beide Klausuren werden in jedem Semester angeboten. Beide Klausuren müssen innerhalb eines Semesters geschrieben werden. Es ist nicht möglich, eine Klausur in dem einen und die andere Klausur in einem anderen Semester zu schreiben.

Bitte bringen sie unabhängig von der Studienordnung UNBEDINGT ihren gültigen Studierendenausweis sowie ihren Personalausweis oder Reisepass mit zur Klausur. Sollte einer der beiden Ausweise nicht vorliegen, können sie leider nicht an der Klausur teilnehmen.

Alle Informationen zum Download (wird in neuem Tab geöffnet)